Kennen Sie das, dass man hin und wieder per Lautsprecher an Bahnhöfen und Flughäfen aufgefordert wird, sein Gepäck nicht unabaufsichtigt zu lassen?!
Das finde ich einen schrägen Gedanken, denn mir war vorher gar nicht klar, dass ich mein Gepäck „beaufsichtigen“ muss. Normalerweise neigt es ja nicht zu unüberlegten Handlungen oder kindischen Streichen …
Aber lt. Bahn scheine ich die Aufsichtspflicht für mein Gepäckstück zu haben — und insofern kann man diese wohl auch verletzten.
Dann bin ich wohl auch in Haftung zu nehmen, wenn mein Gepäck Ärger macht und sich in einem unbeaufsichtigten Moment selbstständig macht und Dummheiten anstellt. Oder gar jemanden anrempelt …
Insofern kann ich Ihnen und mir nur raten: „Do not leave your luggage unattended!“, sonst werden wir noch mit Strafgebühren oder Einstiegsverboten belegt … ;-). Oder habe ich da was missverstanden?!

Do not leave your luggage unattended

Schreibe einen Kommentar